Die Pflegerente aus der Pflegeversicherung

Wer pflegebedürftig ist wird neben dem psychischen Druck der auf ihm lastet auch starke finanzielle Belastungen tragen müssen. Der Kranke ist auf die Hilfe von Dritten angewiesen. Sollte diese von Familienangehörigen geleistet werden können sind die Kosten überschaubar.

Im Fall einer Heimunterbringung oder Betreuung von Fachpersonal zu Hause sind die Kosten immens. Dabei entstehen unterschiedliche Kosten je nach Pflegebedürftigkeit an. Diese werden in Pflegestufen unterteilt.

Bei der Pflegestufe I sind die Kosten verhältnismäßig gering, weil der Bedürftige keine ständige Hilfe in Anspruch nehmen muss sondern kleinere Arbeiten selber ausführen kann. In der Pflegestufe III jedoch benötigt der Kranke 24 Stunden am Tag fremde Hilfe und Betreuung und die Kosten dementsprechend höher. Dabei sind die Leistungen die aus der gesetzlichen Pflegeversicherung immer geringer.

Die Pflegeversicherungen können nur einen kleinen Teil aller anfallenden Kosten begleichen. Die restlichen Kosten muss dann der Pflegebedürftige oder sogar seine Angehörigen leisten. Nicht nur ältere Menschen werden Pflegebedürftig, denn auch nach einem schweren Unfall kann es einen treffen.

Die gesetzliche Unfallrente bietet nur einen unzureichenden Schutz, denn die Leistungen wurden in den letzten Jahren immer mehr zusammengestrichen.

Eine zusätzliche Absicherung

Eine Pflegerente aus einer Pflegezusatzversicherung kann hier Abhilfe leisten. Diese Pflegeversicherung kann entweder der Versicherte für sich oder seine Angehörigen bei einer Versicherung abschließen. Dabei hat er mehrere Möglichkeiten der Beitragszahlung. So ist es denkbar, dass er eine hohe Einmalzahlung tätigt. Daraus errechnet sich dann die spätere Rente im Bedarfsfall. Aber auch fortlaufende Beitragszahlungen sind möglich. Auch hier entscheidet die Höhe der Beiträge über die Höhe der späteren Rente. Der Versicherte kann also selber Einfluss auf seine Absicherung tätigen je nach Möglichkeit oder Bedarf.

Viele Pflegerenten zahlen die entsprechende Pflegerente jedoch erst ab Pflegestufe II. In diesem Fall erhält er 50 Prozent der vereinbarten Rente. Bei Pflegestufe III würde er 100 Prozent der Rente erhalten. Bei Pflegestufe I erhält der Bedürftige keinerlei Leistungen. Die Entscheidung in welcher Pflegestufe sich der Kranke befindet wird von einem Arzt der gesetzlichen Pflegeversicherungen getroffen. Dieser untersucht den Bedürftigen auf seinen Krankheitszustand und die eigenen Fähigkeiten. Entscheidend hierbei ist die Tatsache wie viel der Kranke noch selber leisten kann. Daraus resultiert dann die benötigte Hilfe von Dritten.

Die private Pflegezusatzversicherung schützt gegen zu hohe Pflegekosten

Bei der Pflegerente kann neben der Rentenzahlung eine Einmalzahlung mit der Versicherung vereinbart werden. Der Versicherte kann bei Vertragsabschluss vereinbaren, dass beispielsweise ab Pflegestufe II diese einmalige Zahlung erfolgen soll. Dieses Geld kann dann für mögliche Umbaumaßnahmen an den eigenen Wohnung eingesetzt werden. Dadurch wird das Leben in den eigenen vier Wänden vereinfacht und die Unterbringung in einem Heim möglicher Weise nicht benötigt.

Die Angebote der einzelnen Versicherungen über die entsprechenden Pflegerenten sind unterschiedlich. Diese können sich den Bedürfnissen der Versicherten anpassen. Es ist daher sinnvoll sich im Vorfeld über die verschiedenen Möglichkeiten gut zu informieren um dann die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Einen guten Überblick und einen Versicherungsvergleich zur Pflegeversicherung findet man hier.